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   BGH, 24.06.1958 - VI ZR 121/57   

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https://dejure.org/1958,3993
BGH, 24.06.1958 - VI ZR 121/57 (https://dejure.org/1958,3993)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1958 - VI ZR 121/57 (https://dejure.org/1958,3993)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1958 - VI ZR 121/57 (https://dejure.org/1958,3993)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • DB 1958, 1010
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.09.1952 - 2 StR 309/52
    Auszug aus BGH, 24.06.1958 - VI ZR 121/57
    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat hieraus die Folgerung gezogen, daß ein Fahrzeugführer, der sich auf unübersichtlicher Strecke durch irgendwelche Umstände an der Benutzung der äußersten rechten Fahrbahnseite gehindert sieht, sein Fahrzeug entweder so lange anhalten muß, bis er dem Gebot, die äußerste rechte Seite der Fahrbahn zu benutzen, wieder gerecht werden kann, oder daß er, wenn er weiterfahren will, vorher andere Sicherungsmaßnahmen treffen muß, die eine Gefährdung anderer, insbesondere entgegenkommender Verkehrsteilnehmer auszuschließen geeignet sind (BGHSt 3, 157).

    Bei dieser Sachlage braucht hier daher nicht erörtert zu werden, ob der - von Hartung (NJW 1953, 33) bekämpften - Auffassung des 2. Strafsenats in vollem Umfange beizustimmen ist.

  • BGH, 14.01.1954 - 4 StR 675/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.06.1958 - VI ZR 121/57
    Sein Vorfahrtrecht bestand aber, wie gesagt, auch hier, und wenn er durch seine Fahrweise auch gegen die Verkehrsvorschrift des § 8 Abs. 2 StVO verstieß, so darf doch nicht verkannt werden, daß der eigentliche Sinn dieser Bestimmung mit ihrem Rechtsfahrgebot darin liegt, der Abwicklung des Verkehrs auf der Straße selbst und insbesondere dem Schutz des Gegenverkehrs zu dienen (BGH Urteil des 4. Strafsenats vom 14. Januar 1954 - 4 StR 675/53 - = VRS 6, 200; Müller, Straßenverkehrsrecht 20. Aufl. S. 796; Floegel/Hartung, Straßenverkehrsrecht 11. Aufl. Anm. 13 zu § 8 StVO).
  • BGH, 12.07.1954 - VGS 1/54

    Rechtsstellung des vorfahrtberechtigten Kraftfahrers

    Auszug aus BGH, 24.06.1958 - VI ZR 121/57
    Er braucht daher seine Fahrgeschwindigkeit nicht durchweg so weit herabzusetzen, daß er zu einem Halten vor einem überraschend aus der Seitenstraße herankommenden Verkehrsteilnehmer in der Lage ist Anders ist es freilich, wenn die sichtbare Verkehrslage zu einer solchen Fahrweise Anlaß bietet (BGHZ 14, 232 [237]).
  • BGH, 04.02.1953 - VI ZR 70/52

    Vorfahrtrecht und Wartepflicht

    Auszug aus BGH, 24.06.1958 - VI ZR 121/57
    Dieses Recht erstreckt sich auf die ganze Breite der Vorfahrtstraße (BGHZ 9, 6).
  • BAG, 24.05.1989 - 8 AZR 787/87

    Urlaub: Übertragung in das Folgejahr - Geltendmachung - Arbeitsunfähigkeit

    Steht aber fest, daß ein umstrittener Anspruch nicht besteht, so kann offen bleiben, ob das Rechtsschutzinteresse für die Feststellung dieses Anspruchs gegeben wäre (vgl. OLG Köln, MDR 1968, 332 im Anschluß an BGH Urteil vom 27. November 1957 - VI ZR 121/57 - LM § 256 ZPO Nr. 46; Zöller/Stephan, ZPO, 15. Aufl., § 256 Rz 7).
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